Rechtliche Hinweise

Anwendung der allgemeinen Bedingungen

Das vorliegende Dokument soll die allgemeinen Bedingungen festlegen, unter denen Doca Vinyl seinen Kunden auf Wunsch gepresste Vinyl-Schallplatten sowie Zusatzprodukte wie bedruckte Cover und zentrale Buttons, die auf diese Platten gedruckt und integriert werden, anbietet.

Der Vertrag kommt endgültig zustande, wenn der Kunde den von Doca Vinyl vorgeschlagenen Kostenvoranschlag für den Auftrag annimmt.

Befehle

Jede Bestellung wird bestätigt und in die Produktion geschickt, sobald die Rechnung nach der Annahme des Kostenvoranschlags der Bestellung vollständig bezahlt wurde.

Um einen Endpreis zu erhalten, muss der Kunde das Online-Formular ausfüllen.

Der Kostenvoranschlag enthält die Einzelheiten der Bestellung, d. h. Anzahl der Exemplare, Art des Produkts, verschiedene gewählte Druckoptionen, Stückpreis und Gesamtpreis sowie die Versand- oder Abholmodalitäten und deren Preise in gesonderter Form.

Jeder Bestellung müssen die Dateien beigefügt werden, die für die Produktion der Discs und Produkte erforderlich sind und die Produktionsanforderungen von Doca Vinyl erfüllen.

Doca Vinyl muss für die Ausführung verschiedener technischer Aufgaben, einschließlich Druckdienstleistungen, externe Dienstleister beauftragen. Jede Abweichung in der Wiedergabe der Drucke liegt nicht in der Verantwortung von Doca Vinyl, das sich darauf beschränkt hat, die vom Kunden erhaltenen Grafikdateien an seine Druckerei weiterzuleiten.

Alle Angebote und Bestellungen müssen mindestens 100 CDs umfassen.

Geistiges Eigentum

Der Kunde garantiert, dass er voll und ganz Inhaber aller Nutzungsrechte an den Werken in all ihren Bestandteilen (Bild, Ton, Text, …) ist, wie sie auf den Mastern enthalten sind, die er Doca Vinyl zur Vervielfältigung auf den Trägern übergibt, und erkennt an, dass er bei den Rechtsinhabern unabhängig von ihrer derzeitigen oder künftigen Rechtsform, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, alle Gebühren und Rechte aller Art an den Werken entrichtet hat.

Er erklärt, dass dies auch für alle Unterscheidungsmerkmale (Marken, Zeichnungen, Fotografien, Akronyme, Logotypen) gilt, die auf den Booklets, Hüllen usw. angebracht sind, mit deren Herstellung Doca Vinyl beauftragt wurde.

Der Kunde muss Doca Vinyl die Erlaubnis der SUISA vorlegen. Vor Erhalt dieser Genehmigung dürfen keine Arbeiten begonnen werden.

Jede falsche Angabe führt zur vollen Haftung des Kunden.

Fristen und Lieferung

Doca Vinyl liefert in der Schweiz derzeit nur an Kunden mit Sitz in der Schweiz. Das Lieferdatum Ihrer Bestellung wird anhand von zwei Kriterien geschätzt, die möglichen Schwankungen unterworfen sind: Produktionszeit und Lieferzeit.

Die vorgesehenen Lieferzeiten sind nur als Richtwerte zu verstehen und eventuelle Verzögerungen, unabhängig von der Ursache dieser Verzögerung (Verzögerung bei der Herstellung oder Verzögerung des Transportunternehmens bei der Lieferung), geben dem Käufer nicht das Recht, Bestellungen zu stornieren, Waren abzulehnen oder Schadenersatz zu fordern.

Doca Vinyl wählt einen geeigneten Spediteur für den Versand der Waren.

Alle offensichtlichen Schäden an der Ware oder offensichtliche Unzulänglichkeiten in der Menge der gelieferten Produkte müssen, um gültig zu sein, dem Lieferanten in seiner Gegenwart bei der Lieferung mitgeteilt werden. Materialien werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.

Doca Vinyl haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die während des Transports der Bestellung entstehen.

Es ist möglich, dass der Kunde die Abholung im Atelier wählt, innerhalb einer Woche und zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Sollte der Kunde seine Produkte nicht abholen, behält sich Doca Vinyl das Recht vor, die Lagerung des Materials in Rechnung zu stellen.

Doca Vinyl behält sich das Recht vor, jeder Person zu jeder Zeit und aus jedem Grund den Zugang zu den Dienstleistungen zu verweigern.

Garantie

Sollte der Kunde mit der Klangqualität der Schallplatten unzufrieden sein, wird Doca Vinyl einen Toningenieur seiner Wahl mit der Anweisung beauftragen, eine Analyse der jeweiligen Frequenzen des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials einerseits und der gepressten Schallplatten andererseits durchzuführen.

Die Kosten für die Einschaltung des Tontechnikers werden vom Kunden getragen, wenn dieses Verfahren die vom Kunden geäußerte Kritik entkräftet; andernfalls werden sie von Doca Vinyl getragen.

Jede Beschwerde muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Bestellung gesendet werden.

Rechnungsstellung

Der Kunde erhält per E-Mail eine Rechnung, die er vollständig begleichen muss, damit die Produktion beginnen kann.

Die Zahlung muss per Banküberweisung ausgeführt werden.

Gerichtsbarkeit

Im Falle eines Rechtsstreits weisen die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit den zuständigen Gerichten des Kantons Waadt in der Schweiz zu.